Jede konsequente Web 2.0-Anwendung muss implizit eine sehr schnelle Schnittstelle zu Anwälten besitzen! Wie man hört, hat O’Reilly den Begriff Web 2.0 zum Trademark angemeldet und schon den ersten Verein abgemahnt. Die Non-Pofit IT-Organisation IT@Cork in Irland.
Ich definiere: Web 3.0 Anwendungen sind implizit anwaltsunverträglich!