Die Meldung des Tages: Offensive Nutzung Internet

Nur in gaaanz schweren Ausnamefällen, bei begründetem Tatverdacht und nur nachdem ein Richter zugestimmt hat soll nun auch der Bund einen Rechner online untersuchen können, ohne vor Ort anwesend sein zu müssen. Alle die nichts zu verbergen haben, brauchen nichts befürchten. Datenschutz ist schliesslich bloss Täterschutz, oder?

Wie isst man ein Fahrrad auf? Häppchen für Häppchen.

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